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Preissicherung - Was ist ein Reisepreissicherungsschein und wofür brauche ich ihn?
Normalerweise erhalten Sie bei Buchung einer Komplettreise einen Reisepreissicherungsschein (i.S. von § 651 BGB). Das von Ihnen bei SK Touristik bezahlte Geld für die gebuchten Reiseleistungen wird versichert. Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters vor oder während Ihrer Reise bekommen Sie entweder Ihr Geld erstattet oder aber haben durch den Sicherungsschein die Gewährleistung, dass die Leistungen durchgeführt werden und Sie auf jeden Fall Anspruch auf den gebuchten Rücktransport nach Hause haben, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Diese Versicherung wird dem Kunden durch Aushändigung des Sicherungsscheins bestätigt. In der Regel erhalten Sie den Sicherungsschein zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung, also im Vorfeld jeglicher Zahlung. Der Versicherungspartner der SK Touristik GmbH ist die R+V Versicherung AG.
Bitte beachten Sie, dass nach der gesetzlichen Regelung für die Buchung von Einzelleistungen kein Sicherungsschein ausgestellt wird.
Tags: Reisepreis, Sicherungsschein, Versicherung
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-08-12 12:09
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